Schülervertretung
Die Stimmen der Schüler und Schülerinnen
Die Schülervertretung (SV) vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit.
Auftrag der Schule ist neben der Wissensvermittlung auch die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, selbstständig kritisch urteilen zu können. Sie sollen eigenverantwortlich Handeln können und die Rechte und Pflichten im politischen und gesellschaftlichen Leben wahrnehmen. Dazu müssen die jungen Menschen in der Lage sein, unterschiedliche Interessen anzuerkennen, partnerschaftlich zu agieren und durch offene, faire Diskussionen und sachliche Argumentationen in Konfliktfällen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Die Teilnehmer der SV werden zu Beginn des Jahres von ihren Mitschülern gewählt (Klassensprecher). Zur Wahl der Schülersprecher dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 stellen, unabhängig davon, ob sie bereits Klassensprecher sind.
Die SV trifft sich in regelmäßigen Abständen oder auch außerordentlich nach Absprache in der Frühstückspause.